Gesetzliche Krankenversicherung
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden für eine tiefenpsychologische Einzelbehandlung je nach Problematik folgende Therapiekontingente bewilligt:
- Bei Krisen: Akutbehandlung mit 12 Sitzungen
- Kurzzeittherapie mit 12 - 24 Sitzungen
- Langzeittherapie mit 60 Sitzungen, maximal auf 100 Sitzungen verlängerbar
Bei dem Antrag auf eine Langzeittherapie erstelle ich einen anonymisierten Bericht, der durch einen von der Krankenkasse bestellten Gutachter geprüft wird. Wird der Antrag befürwortet, werden die anfallenden Kosten der Langzeitbehandlung von der Krankenkasse getragen und durch mich direkt abgerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Versichertenkarte jedes Quartal eingelesen wird.