Psychotherapeutische Praxis München Denise Rusteberg

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Bei den privaten Krankenversicherungen ist der Umfang der finanzierten Psychotherapie unterschiedlich. Für die Erstattung der anfallenden Kosten sollten sie sich selbst über deren Vertragsbedingungen informieren. Einige private Versicherungen haben pauschale Stundenzahlen pro Jahr festgelegt (in der Regel 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Andere Versicherungen nehmen wie die gesetzlichen Krankenkassen eine Prüfung des Antrags vor und entscheiden dann über die Stundenzahl für Psychotherapie. Mein Honorar richtet sich nach den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Psychotherapeuten (GOP).

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Falls mehr als zehn Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dem Bescheid der Beihilfestelle in der Regel an.

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Psychotherapeutische Praxis
Dipl.-Psych. Denise Rusteberg

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