Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden für eine tiefenpsychologische Einzelbehandlung je nach Problematik folgende Therapiekontingente bewilligt:
- Bei Krisen: Akutbehandlung mit 12 Sitzungen
- Kurzzeittherapie mit 12 - 24 Sitzungen
- Langzeittherapie mit 60 Sitzungen, maximal auf 100 Sitzungen verlängerbar
Bei dem Antrag auf eine Langzeittherapie erstelle ich einen anonymisierten Bericht, der durch einen von der Krankenkasse bestellten Gutachter geprüft wird. Wird der Antrag befürwortet, werden die anfallenden Kosten der Langzeitbehandlung von der Krankenkasse getragen und durch mich direkt abgerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass ihre Versichertenkarte jedes Quartal eingelesen wird.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Bei den privaten Krankenversicherungen ist der Umfang der finanzierten Psychotherapie unterschiedlich. Für die Erstattung der anfallenden Kosten sollten sie sich selbst über deren Vertragsbedingungen informieren. Einige private Versicherungen haben pauschale Stundenzahlen pro Jahr festgelegt (in der Regel 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Andere Versicherungen nehmen wie die gesetzlichen Krankenkassen eine Prüfung des Antrags vor und entscheiden dann über die Stundenzahl für Psychotherapie. Mein Honorar richtet sich nach den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Psychotherapeuten (GOP).
Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Falls mehr als zehn Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden. Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dem Bescheid der Beihilfestelle in der Regel an.
Selbstzahler
Möchten sie zur Selbsterfahrung, also wenn keine psychische Störung vorliegt, ein psychotherapeutisches Vorgehen nutzen, können sie als Selbstzahler eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Dazu sind entsprechende Behandlungsvereinbarungen zu treffen. Mein Honorar orientiert sich an der aktuellen Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen.